Die VgV (Vergabeverordnung) erweitert die Angebotsabgabe für die Bieter um die Textform nach § 126b BGB. Elektronische Angebote müssen Sie daher nicht mehr mit einer Signaturkarte oder einem Softwarezertifikat signieren. Sie können sie auch in Textform an die Vergabestelle übermitteln.
Beachten Sie: Die Vergabestelle legt die Form der Angebotsabgabe fest. Als Bieter können Sie diese nicht ändern.
Über die Schnellauswahl Angebot abgeben erkennt ava-sign die Form der Angebotsabgabe. Wenn in diesem Verfahren die Textform zulässig ist, zeigt das Programm dies an. Tragen Sie dann den Namen des Unterzeichners in das passende Feld ein.
Siehe auch Angebot abgeben.