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Bieterclient ava-sign 2026 V2.6.0

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Quittung

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Die Quittung ist für die Vergabeplattform und für Sie der Beleg dafür, dass die Datei, die Sie erstellt und hochgeladen haben, mit der Datei auf dem Server (Vergabeplattform) übereinstimmt. Die Quittung enthält einen Zeitstempel. Auch dieser Zeitstempel ist signiert.

 

Eine Quittung bestätigt, dass Ihr Angebot eingegangen ist. Sie garantiert nicht, dass das Angebot vollständig, korrekt ausgefüllt oder korrekt signiert ist. Nur eine erfolgreich verifizierte Quittung bestätigt den Eingang der verschlüsselten Angebotsdatei.

 

Quittungen erhalten Sie bei Angeboten in Textform und bei Angeboten, die Sie mit einer Signatur abgeben. Beim Mantelbogenverfahren ist der Mantelbogen selbst die Quittung für die Angebotsabgabe.

 

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Wenn Sie Ihr Angebot abgeben, erhalten Sie zwei Quittungen: eine technische Quittung mit einem digitalen Fingerabdruck im *.tsv-Format und eine zusätzliche PDF-Quittung. Die PDF-Quittung können Sie bei Bedarf ausdrucken. Sie finden beide Dateien immer dort, wo auch das Angebot gespeichert ist.

 

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Die Dokumente befinden sich immer am Speicherort des Angebots. Außerdem finden Sie die Unterlagen immer im Bieterportal RIB Tender (https://www.meinauftrag.rib.de) bei der jeweiligen Ausschreibung im Bereich Dokumente und dann Quittung. Von dort können Sie sie auch später herunterladen.

 

Hier sehen Sie ein Beispiel für die Quittung als PDF-Datei:

 

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Die Quittung enthält einen digitalen Fingerabdruck (einen sogenannten „Hashwert“). Die Signatur und der Zeitstempel bestätigen die Echtheit des digitalen Fingerabdrucks und den Zeitpunkt des Eingangs. Die Quittungsdatei hat denselben Dateinamen wie die von Ihnen hochgeladenen Vertragsunterlagen, aber die Dateiendung „.tsv“. Speichern Sie diese Datei im selben Verzeichnis wie das verschlüsselte Angebotspaket mit Ihren abgegebenen Vertragsunterlagen.

 

⚠ Achtung: Eine erfolgreich verifizierte Quittung bestätigt nur den Eingang der verschlüsselten Angebotsdatei. Sie bestätigt nicht, dass Ihr Angebot vollständig, korrekt ausgefüllt oder korrekt signiert ist. Dies kann erst die Vergabestelle nach der Eröffnung der Angebote prüfen.