Wurde am GAEB-LV von der Vergabestelle keine Umsatzsteuer erfasst (dies ist bei Leistungsverzeichnissen in GAEB DA XML meist immer der Fall), so müssen Sie als Bieter die Umsatzsteuer erfassen.
Dies erfolgt auf dem Knoten des LV, dort in den LV-Details im Feld USt (Umsatzsteuer).
Es ist wichtig zu beachten, dass die Vergabestelle eventuell ein Netto-Angebot, also ohne Umsatzsteuer bevorzugt. In diesem Fall können Sie keine Umsatzsteuer in dem Feld USt eintragen. Das Feld USt ist dann gesperrt. Sollten Sie Bedenken haben, dass dies nicht korrekt ist, empfehlen wir Ihnen, eine Frage an die Vergabestelle zu richten und um Klarstellung zu bitten.