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Benötige ich eine elektronische Signatur?

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Das ist abhängig von den Verfahren an denen Sie sich als Bieter beteiligen. Hierbei wird von den Vergabestellen in der Regel nach §11.4 VOB/A bzw. §53.1 VgV und §38.1 UVgO die Textform gefordert. Details zur Textform lesen Sie bitte hier nach.

 

Stellen die zu übermittelnden Daten eine erhöhte Anforderung an die Sicherheit, kann die Vergabestelle in zu beGründenden Ausnahmefällen nach §11.5 VOB/A bzw. §53.3 VgV und §38.6 UVgO die Verwendung von elektronischen Signaturen vorschreiben. Hierbei kann, je nach Höhe der Schutzbedürftigkeit, eine Angebotsabgabe mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur/Siegel oder einer qualifizierten elektronischen Signatur/Siegel verlangt werden.

 

Bitte beachten Sie: Die Form der Angebotsabgabe wird von der Vergabestelle und nicht vom RIB Support festgelegt. Sie können dies als Bieter nicht ändern!