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Hilfe zum Bieterportal und Bieterclient

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Was ist mit Textform gemeint?

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Die VgV erweitert die Angebotsabgabe für die Bieter um die Textform nach §126b BGB. Elektronische Angebote müssen somit nicht mehr mit einer Signaturkarte oder einem Softwarezertifikat signiert werden, sondern können in Textform an die Vergabestelle übermittelt werden.

Bitte beachten Sie: Die Form der Angebotsabgabe wird von der Vergabestelle festgelegt. Sie können diese als Bieter nicht ändern!

Über die Schnellauswahl Angebot abgeben wird die Form der Angebotsabgabe von ava-sign erkannt. Wenn in diesem Verfahren die Textform zulässig ist, wird Ihnen dies angezeigt und Sie können den Namen des Unterzeichners in das entsprechende Feld eintragen.

Siehe auch Angebot abgeben.