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Quittung

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Die Quittung ist für die Vergabeplattform und für Sie der Beleg dafür, dass die Datei die Sie erstellt und hoch geladen haben, identisch mit der Datei ist, die auf dem Server (Vergabeplattform) liegt. In der Quittung ist ein Zeitstempel enthalten, der ebenfalls mit einer Signatur versehen ist.

 

Eine Quittung dient als Bestätigung, dass Ihr Angebot eingegangen ist. Sie garantiert nicht, dass das Angebot vollständig, korrekt ausgefüllt oder korrekt signiert ist. Nur eine erfolgreich verifizierte Quittung bestätigt den Eingang der verschlüsselten Angebotsdatei.

 

Quittungen gibt es bei Angeboten in Textform oder Angebote die mit einer Signatur abgegeben wurden. Bei Mantelbogenverfahren ist der Mantelbogen selbst die Quittung für die Angebotsabgabe.

 

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Durch die Abgabe Ihres Angebots erhalten Sie zwei Quittungen. Eine technische Quittung mit einem digitalen Fingerabdruck im *.tsv-Format und eine zusätzliche PDF-Quittung, die als PDF-Datei bei Bedarf ausgedruckt werden kann. Sie finden diese Dateien immer an der Stelle, an der auch das Angebot gespeichert ist.

 

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Die Dokumente befinden sich immer am Speicherort  des Angebots. Zudem sind die Unterlagen stets im Bieterportal iTWO Tender (https://www.meinauftrag.rib.de) bei der entsprechenden Ausschreibung im Bereich Dokumente und dann Quittung abrufbar und können von dort aus auch zu einem späteren Zeitpunkt heruntergeladen werden.

 

Anbei ein Beispiel für die Quittung als PDF-Datei:

 

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In der Quittung ist ein digitaler Fingerabdruck (ein sogenannter „Hashwert“) enthalten. Die Signatur und der Zeitstempel bestätigen die Echtheit des digitalen Fingerabdrucks und den Zeitpunkt des Eingangs. Diese Quittung hat den Dateinamen der von Ihnen hoch geladenen Vertragsunterlagen mit der Dateiendung „.tsv“. Diese Datei müssen Sie als Quittungsdatei im selben Verzeichnis speichern, in dem Sie auch die abgegebenen Vertragsunterlagen als verschlüsseltes Angebotspaket gespeichert haben.

 

Achtung: Eine erfolgreich verifizierte Quittung bestätigt nur den Eingang der verschlüsselten Angebotsdatei. Sie bestätigt nicht, dass Ihr Angebot vollständig, korrekt ausgefüllt oder korrekt signiert ist. Dies kann erst die Vergabestelle nach der Eröffnung der Angebote prüfen.