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Bieterportal und Bieterclient

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Frage stellen

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Bis zum Ablauf der Angebotsfrist oder einer von der Vergabestelle definierten Frist können Sie zu einer Ausschreibung eine Bieteranfrage über die Plattform an die Vergabestelle richten. Nach Ablauf der Frist können Sie Ihre Frage trotzdem stellen. Die Vergabestelle muss sie dann aber nicht mehr beantworten.

 

Bei Vergaben mit einem Teilnahmewettbewerb lesen Sie zuerst den Abschnitt Fragen an die Vergabestelle.

Wie stellen Sie eine Frage?

Wählen Sie die Ausschreibung aus. Klicken Sie im Aktionenmenü auf Frage stellen.

 

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Geben Sie den Text Ihrer Anfrage zur aktuellen Ausschreibung ein. Klicken Sie dann im Dialog auf die Schaltfläche Frage stellen.

 

Über das Symbol können Sie auch eigene Dateien mitschicken, um Ihre Frage zu erläutern.

 

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Ihre Anfrage ist jetzt an die Vergabestelle verschickt. Sie sehen sie auf dem Register Fragen & Antworten.

 

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Achtung: Nur anonyme Bieterfragen

Vielleicht haben Sie in einer Frage einen Firmennamen erfasst, zum Beispiel in einer Grußzeile. Diese Angabe ist immer nur für Sie als Fragesteller sichtbar in RIB Tender (https://www.meinauftrag.rib.de). Für alle anderen Bieter anonymisiert die Vergabestelle die Frage. So ist nicht zu erkennen, von wem die Frage stammt.

Wenn Sie mit Ihrer Frage ein Dokument hochladen, achten Sie darauf, dass dort kein Briefkopf und kein Firmenname zu erkennen ist. Sonst muss die Vergabestelle diese Dokumente unter Umständen aufwendig neutralisieren und Ihren Firmennamen unkenntlich machen. Das gilt auch für Pläne und Fotos.

 

Wenn die Vergabestelle antwortet, sehen Sie die Antwort ebenfalls auf dem Register. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail, sobald eine Antwort vorliegt.