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Frage stellen

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Bis zum Ablauf der Angebotsfrist oder einer von der Vergabestelle definierten Frist können Sie zu einer Ausschreibung eine Bieteranfrage über die Plattform an die Vergabestelle richten. Ist die Frist überschritten, können Sie Ihre Frage trotzdem stellen, die Vergabestelle ist dann aber nicht mehr verpflichtet Ihre Frage zu beantworten.

 

Bei Vergaben mit einem Teilnahmewettbewerb lesen Sie bitte zunächst den Abschnitt Fragen an die Vergabestelle.

Wie stellen Sie eine Frage?

Wählen Sie die entsprechende Ausschreibung aus. Klicken Sie im Aktionenmenü auf Frage stellen.

 

 

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Erfassen Sie den Text der Anfrage die Sie zur aktuellen Ausschreibung stellen möchten und klicken dann im Dialog auf die Schaltfläche Frage stellen.

 

Sie haben auch noch die Möglichkeit über das Symbol eigene Dateien zur näheren Frage mitzuschicken.

 

 

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Ihre Anfrage wurde jetzt an die Vergabestelle verschickt und Sie können sie auf dem Register Fragen & Antworten einsehen.

 

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Achtung: NUR Anonyme Bieterfragen

Haben die bei einer Frage einem Firmennamen (zum Beispiel in Form einer Grußzeile) erfasst, so ist diese Angabe immer nur für Sie als Fragesteller sichtbar in iTWO Tender (https://www.meinauftrag.rib.de)! Für alle anderen Bieter wird die Frage von der Vergabestelle anonymisiert und damit die Herkunft der Frage unkenntlich gemacht.

Wenn Sie mit Ihrer Frage ein Dokument hochladen, achten Sie bitte darauf, dass dort kein Briefkopf und kein Firmennamen zu erkennen ist. Die Vergabestelle muss diese Dokumente sonst ggfs. aufwändig neutralisieren und Ihren Firmennamen unkenntlich machen. Dies gilt auch für Pläne und Fotos.

 

Bei einer Antwort durch die Vergabestelle kann diese auf diesem Weg wieder eingesehen werden. Sie werden zusätzlich aber auch per E-Mail über eine vorhandene Antwort informiert.