Nur bei der Beschränkten Ausschreibung und Freihändigen Vergaben gibt es die Vorschlagsliste und die endgültige Firmenliste, die von den verantwortlichen Sachbearbeitern der Vergabestelle kontrolliert werden muss.
Die Vergabeplattform unterstützt die Kontrollmechanismen, in dem sie nur nach Einstellung des entsprechenden Bearbeitungsstatus und der Freigabe bestimmter Bereiche die Weiterbearbeitung der Vergabe zulässt.
Nachdem der Sachbearbeiter der Vergabe (SBV) seine Bearbeitung an der Firmenliste abgeschlossen hat, kontrolliert der Qualifizierte Sachbearbeiter der Vergabe (QSBV) die Firmenliste und gibt sie unter Freigabe Firmenliste frei.
Das "4-Augen-Prinzip" ist damit gewährt, da die Firmenliste von zwei unterschiedlichen Personen (SBV und QSBV) überprüft wurde.
Änderungen an der Firmenliste sind nach der Freigabe nicht mehr möglich.
Um die Bearbeitung der Firmenliste nach erfolgter Freigabe wiederherzustellen, muss der Qualifizierte Sachbearbeiter der Vergabe die Freigabe aufheben. Lesen Sie hierzu auch den Abschnitt Firmen nachträglich einladen.
Dies ist nur möglich, wenn nicht bereits Bieter zu dem Verfahren eingeladen wurden. Ist dies der Fall und müssen noch Änderungen an der Vergabe vorgenommen werden, so erstellen Sie hierfür ein Änderungspaket. Lesen Sie hierzu den Abschnitt Änderung der Vergabeunterlagen.