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Vergabeplattform V5.5

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Rechtliche Grundlagen

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Die bisherigen EU-Standardformulare der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 für europäische Auftrags- und Vergabebekanntmachungen werden durch die eForms abgelöst. Gemäß der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 sind bestimmte Datenfelder und Regeln verbindlich und einheitlich in der gesamten EU anzuwenden, während nationale Regelungen teilweise weiterhin zulässig sind und ergänzt werden können.

Die Durchführungsverordnung gilt für Vergaben mit einem Auftragswert über den EU-Schwellenwerten. Seit dem 25. Oktober 2023 besteht eine verbindliche Verwendungspflicht für eForms gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780.

Das deutsche Vergaberecht wurde mit der Verordnung zur Anpassung an die neuen elektronischen Standardformulare für EU-Bekanntmachungen (eForms) gemäß dem Bundesgesetzblatt vom 23.08.2023 an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 angepasst. Diese Anpassung betrifft nationale Vergaberegelungen für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte und umfasst die Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).

Der hierfür angepasste Paragraph § 10a VgV regelt die verbindliche Anwendung von eForms. In den anderen Vergabeverordnungen wird auf diese grundlegende Regelung verwiesen. Außerdem werden Verweise in den nationalen Vergabeverordnungen, die bisher auf die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 hinwiesen, durch Verweise auf die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 ersetzt.

Es ist jetzt unter anderem zwingend vorgeschrieben, dass Informationen zu strategischen Aspekten der Beschaffung, speziell mit Angaben zur umweltbezogenen, sozialen und innovativen Beschaffungen gemacht werden müssen. Von den Auftraggebern muss ebenfalls angegeben werden, ob und in welchem Umfang sie entsprechende Nachhaltigkeitskriterien verwenden oder fordern. Dies betrifft auch die sozialen und umweltbezogenen Aspekte sowie Angaben darüber, ob die Ausschreibung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups geeignet ist.