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Vergabeplattform V5.5

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Eingang einer Nachricht beim Bieter nachweisen

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Ab dem 01.07.2023 wird bei jeder aufgerufenen Nachricht im Bieterportal, die von einem Unternehmen im iTWO tender (Bieterplattform unter www.meinauftrag.rib.de) angeklickt und gelesen wird, ein Eintrag im Firmen-Log der Vergabestelle erzeugt. Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf die Nachrichten im Bieterportal und nicht auf E-Mails.

 

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Hierbei werden die folgenden "hat gelesen" Einträge im Firmen-Log erzeugt:

 
 
'hat gelesen: Nachricht über Aufforderung zur Angebotsabgabe',

'hat gelesen: Nachricht über Aufforderung zu einer neuen Angebotsabgabe', (für Verhandlungsrunden ab dem 21.07.2023)

'hat gelesen: Nachricht über Änderung an dieser Vergabe',

'hat gelesen: Nachricht über Aufhebung dieser Vergabe',

'hat gelesen: Nachricht über Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen',

'hat gelesen: Nachricht über Bindefristverlängerung',

'hat gelesen: Nachricht über neues Dokument der Bieterkommunikation',

'hat gelesen: Nachricht über Zuschlag',

'hat gelesen: Nachricht über beabsichtigten Zuschlag',

'hat gelesen: Nachricht über Abnahmeverlangen',

'hat gelesen: Nachricht über Absage'

 

Diese Regelung gilt für alle Vergaben und trägt dazu bei, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu erhöhen. Vergabestellen können somit sicher sein, dass die Kommunikation mit den Bietern im Firmen-Log lückenlos dokumentiert wird. Die hier genannten Log-Einträge sind auch immer für die Firma selbst in iTWO tender (Bieterplattform unter www.meinauftrag.rib.de) im dortigen "Verlauf" zu jeder Vergabe sichtbar.