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Vergabeplattform V5.5

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Eröffnungszeitpunkt

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Ein (Er)Öffnungstermin, bei dem Bieter oder deren Bevollmächtigte zugegen sein dürfen, findet nur noch bei Verfahren nach VOB/A 1. Abschnitt statt! Die Plattform zeigt Ihnen dies beim Starten der (Er)Öffnung jeweils an.

 

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Bei den übrigen Verfahren wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Die Frist für die Einreichung der Angebote bei Vergabeverfahren nach VOB/A 1. und 2. Abschnitt und nach VgV sowie nach VSVgV endet nicht mit der Öffnung des ersten Angebotes, sondern mit „Ablauf der Angebotsfrist“ (Verfahren nach VOL/A 1. Abschnitt werden wie bisher durchgeführt).

Schriftliche Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden, dürfen nicht gewertet werden. Ausgenommen Angebote, deren Verspätung nicht dem Verschulden des Bieters zuzurechnen ist. Der Eingang der schriftlichen Angebote ist mit besonderer Sorgfalt zu dokumentieren (Datum- und Uhrzeitstempel). Elektronische Angebote können über die Vergabeplattform nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr eingereicht werden.

Es wird den Vergabestellen empfohlen bei Verfahren nach VOB/A 1. Abschnitt die Termine „Ablauf der Angebotsfrist“ und „Eröffnungstermin“ möglichst zeitgleich zu setzen, um Bieter, die ihr Angebot persönlich abgeben, die Teilnahme am Eröffnungstermin zeitnah zu ermöglichen. Zudem sind die Zeitangabe und Countdown-Funktion in der Eröffnung auf der Plattform ein verlässliches Instrument für die Kontrolle des fristgerechten Eingangs der schriftlichen Angebote. Grundsätzlich sind die Vergabestellen jedoch frei bei der Organisation der (Er)Öffnungstermine.

Der (Er)Öffnungstermin wurde mit Datum und Uhrzeit beim Anlegen der Vergabe auf dem Register Termine und Fristen festgelegt. Bis zum Erreichen dieses Zeitpunktes kann keine Eröffnung durchgeführt werden.

Die verbleibende Wartezeit bis zur Eröffnung wird Ihnen nach der Anmeldung von Verhandlungsleiter und Schriftführer auf dem Register Eröffnung angezeigt.

 

Stichtag 18.04.2016

Die Vergabeplattform regelt automatisch in welcher Art und Weise eröffnet wird, nach altem Regime - „Ablauf der Angebotsfrist endet mit der Eröffnung des ersten Angebotes (vor 18.04.2016)“ - oder nach neuem Regime - „Ablauf der Angebotsfrist (ab dem 18.04.2016)“. Vergabeverfahren, die vor dem 18.04.2016 angelegt  wurden (entscheidend ist nicht die Freigabe des Verfahrens, weil diese wieder aufgehoben werden kann), werden nach altem Regime durchgeführt.