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Vergabeplattform V5.5

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Frist für Bieteranfragen

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Ein Bieter kann nach Freigabe der Unterlagen bis zur Eröffnung jederzeit Fragen zu einem Verfahren stellen.

Über die Frist für Bieteranfragen, oder die Frist für Bieteranfragen bei einem Teilnahmewettbewerb, können Sie den Bietern das Datum mitteilen, ab welchem die Vergabestelle Frage ggfs. nicht mehr antworten wird.

Arbeiten Sie mit den Terminketten, kann auch hier die Frist automatisch berechnet werden.

 

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Ist dieses Datum überschritten, können Bieter nach wie vor Anfragen stellen, erhalten aber den Hinweis, dass die Vergabestelle auf diese Anfragen nicht mehr antworten muss.

Beispiel:

Als Ablauf der Angebotsfrist wird zu einem offenen Verfahren der 06.01.2022 um 10 Uhr in der Maske auf dem Register Termine / Fristen erfasst. In der Konfiguration ist für dieses Verfahren eine Frist von 6 Tage eingetragen. Durch diese vordefinierte Frist, wird automatisch der 30.12.2021 ebenfalls 10 Uhr als Termin für Bieteranfragen gesetzt. Ab diesem Datum erhalten die Bieter einen Hinweis, wenn Sie zu dem Verfahren eine Bieteranfrage stellen.

Der Hinweis für den Bieter lautet wie folgt:

Der Eröffnungstermin der Ihre Anfrage betreffenden Vergabe ist in weniger als 6 Tagen. Ihre Anfrage wurde nicht rechtzeitig gestellt. Es ist möglich, dass die Vergabestelle nicht mehr die Zeit findet, die verlangte Auskunft zu geben.