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Vergabeplattform V5.5

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Schwellenwert

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Die Entscheidung, ob ein Auftrag europaweit oder national ausgeschrieben wird, hängt von den Schwellenwerten ab. Diese Werte teilen die Ausschreibungen in zwei Kategorien ein: Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich. Im Oberschwellenbereich müssen Aufträge europaweit ausgeschrieben werden, während im Unterschwellenbereich nationale Ausschreibungen möglich sind. Die Schwellenwerte spielen also eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung des Geltungsbereichs einer Ausschreibung. Es ist wichtig, diese Werte zu beachten und entsprechend zu handeln, um eine korrekte und rechtlich einwandfreie Vergabe von Aufträgen sicherzustellen.

Legen Sie einen Schwellenwert für Verfahren fest. Sollte der Schätzwert der Vergabe über dieser Grenze liegen, ist es möglich, dass die Vergabeplattform einen Vorschlag für das Verfahren erstellt.

Aktuelle Schwellenwerte (Januar 2024)

Bauaufträge

5.538.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

221.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge der oberen Bundesbehörden

143.000 EUR

Liefer- und Dienstaufträge für Verteidigung und Sicherheit oder Sektoren

443.000 EUR

Konzessionen

5.538.000 EUR

Alle genannten Werte sind Nettowerte ohne Umsatzsteuer.

 

Mit der Deaktivierung des Punktes Prüfung der Schwellenwerte/Wertgrenzen wird die gesamte Prüfung ausgeschaltet. Die Werte bleiben aber in der Tabelle stehen.