Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung müssen zur Interessenbestätigung aufgeführt werden. Eine konkrete Verlinkung auf ein elektronisch ohne Weiteres zugängliches Dokument ist gemäß der Rechtsprechung ausreichend.
Hierbei wird auf dem Register Bekanntmachungen ein Formblatt als "Formblatt mit den geforderten Eignungskriterien und Nachweisen nach § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB, § 48 Abs. 1 VgV (z.B. Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung) von der zuständigen Person ausgewählt.
Bitte beachten Sie:
•Das entsprechende Formblatt muss immer in der Liste vor dem eForm stehen.
•Es kann hierbei immer nur ein Formblatt ausgewählt werden.