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Vergabeplattform V5.5

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Mehrwertsteuer

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Beim Anlegen einer Vergabe können Sie festlegen, ob ein reduzierter Mehrwertsteuersatz für diese Vergabe gelten soll und wann die Vergabe voraussichtlich ausgeführt oder die Leistung erbracht wird.

 

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Bei der Auswahl Reduzierter Mehrwertsteuersatz = Ja wird die Mehrwertsteuer für die Vergabe auf 7% vorbelegt.

Bei der Auswahl Reduzierter Mehrwertsteuersatz = Nein (Standardwert) wird die Mehrwertsteuer für die Vergabe auf 19% vorbelegt.

 

Die hier getroffene Auswahl für die Mehrwertsteuer wird dann in den Bereich Finanzen für die Berechnung des Schätzwert Brutto übernommen, kann dort aber nochmals überschrieben oder geändert werden.

 

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Lesen Sie hierzu auch das Kapitel Netto-Vergaben.