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Vergabeplattform V5.5

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Obere Wertgrenze für Preisanfragen

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In der Konfiguration kann am Mandanten festgelegt werden, bis zu welcher Wertgrenze Preisanfragen über den Preisanfrage-Assistent zulässig sind.

Die definierte Wertgrenze gilt nur für die Nutzung des Preisanfrage-Assistenten. Dieser Wert wird, falls dort etwas konfiguriert bzw. eingetragen wurde, in der Preisanfrage überprüft. Ist der Schätzwert einer Preisanfrage höher als der hier hinterlegte Wert, kann keine Preisanfrage angelegt werden.