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Vergabeplattform V5.5

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Vergabe rückstandslos löschen

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Durch die Nutzung der Funktion Vergabe DSGVO-konform löschen ist es möglich, eine Vergabe auf der Plattform vollständig und ohne (Daten-)Rückstände zu entfernen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Aktion nicht rückgängig gemacht werden kann.

Dies bedeutet, dass sämtliche Dateien und Dokumente der Vergabestelle und der Bieter dauerhaft gelöscht werden. Zudem werden sämtliche Datenbankeinträge und Verknüpfungen, sowie alle Log-Dateien zu dieser Vergabe entfernt. Durch diese Aktion wird auch der verbrauchte Speicherplatz im Rechenzentrum wieder freigegeben.

Bitte beachten Sie nochmals, dass diese Aktion nicht umkehrbar ist.

 

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Das Löschen einer Vergabe mit dieser Funktion ist nicht umkehrbar. Daher sollte eine Berechtigung zum rückstandslosen Löschen nur an Personen vergeben werden, die sich der Tragweite dieser Aktion auch bewusst sind. Aus Sicherheitsgründen kann immer nur eine einzelne Vergabe gelöscht werden.

Damit eine Person die Löschfunktion in der LV-Liste (Liste der Vergaben) aufrufen kann, wird das entsprechende Recht in der Rechte- und Rollenverwaltung von dieser Person benötigt.

 

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Der Löschvorgang selbst wird durch drei aufeinanderfolgende, eindeutige Abfragen und Hinweise abgesichert.

 

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Am Ende des Löschvorgangs wird von der Vergabeplattform ein Protokoll als PDF erstellt.

Die Vergabe ist danach von der Plattform für die Vergabestelle und für die Bieter im Bieterportal verschwunden.