Die VgV 2016 ermöglicht für die Bewerber/Bieter die elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen, Interessensbekundungen und Angeboten in Textform nach §126b BGB. Elektronische Angebote müssen somit nicht mehr mit einer Signaturkarte oder einem Softwarezertifikat signiert werden, sondern können elektronisch in Textform an die Vergabestelle übermittelt werden. In der Konfiguration der Verfahrensarten kann pro Verfahren am Mandanten festgelegt werden, welche Abgabeformen (schriftlich, mit qualifizierter Signatur, mit fortgeschrittene Signatur, in Textform oder per Mantelbogen) zulässig sind. Diese Einstellungen werden beim Neuanlegen einer Vergabe an die jeweilige Vergabe übertragen, und können ebenfalls in Bekanntmachungen oder das Aufforderungsschreiben (zum Beispiel VHB 211) übernommen werden.
Der Abgabeassistent des Bieterclients ava-sign erkennt Verfahren mit Textform oder Signaturen automatisch und bietet dem Bieter die Abgabe per Textform und / oder Signatur an. Im Fall Textform muss der Bieter in ava-sign Namen des Erklärenden, der das Angebot abgibt einfach nur in ein Feld eintippen. Dieser Name des Erklärenden (Textform) wird in der Öffnung zu jedem Bieter angezeigt.
Als Plattform-Administration können Sie im Bereich der Administration unter Einstellungen und Konfigurationen im Bereich Konfiguration der Verfahrensarten die Abgabeart pro Verfahren definieren. Um die Tabelle besser darstellen zu können empfehlen wir Ihnen zunächst den Klick auf das Symbol Ansicht vergrößern.
Mit Klick in die Spalte können Sie pro Verfahren die Abgabeart definieren bzw. ändern. Die die hier getroffene Festlegung wird als Auswahl beim Anlegen einer neuen Vergabe übernommen.
Wenn Sie nicht möchten dass die Benutzer diese Einstellung an einer Vergabe verändern, so können Sie dies über die Rechte- und Rollenverwaltung pro Benutzergruppe mit dem Recht Abgabeform bearbeiten steuern.
![]() | Wenn Sie als Vergabestelle bisher nur mit dem Mantelbogen gearbeitet haben und Ihren Bietern über diese Option freistellen wollen wie eine Abgabe erfolgt, so benötigen Sie auf jeden Fall für die Öffnungen eine Signaturkarte mit Kartenleser oder einen Soft-Token (Software-Zertifikat) auf dem Öffnungsrechner. Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Support. |