Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diese Site anzuzeigen. 

Vergabeplattform V5.5

Navigation: Vergabeplattform: RIB eVergabe > Arbeiten mit der Plattform > Bekanntmachung > Bekanntmachung

Bekanntmachungen freigeben

Scrollen  Zurück Oben Weiter Mehr

Um die Freigabe der Bekanntmachung durchführen zu können, muss die Bekanntmachung im Aktionsmenü im Bereich Status der Bearbeitung zunächst auf "Abgeschlossen" stehen. Wählen Sie daher im Menü "Abschließen" aus.

 

clip2612

 

Ist der Status auf "Abgeschlossen" klicken Sie im Aktionen-Menü auf "zur Freigabe". Die Plattform ruft nun das Register Freigabe auf.

 

 

clip2613

 

Die Freigabe selbst erfolgt nun auf dem Register Freigabe. Prüfen Sie hierbei zuerst, ob eine Freigabe auch möglich ist. Nun wählen Sie im Aktionen-Menü den Status auf "Freigabe erteilen".

 

clip2614

 

Nach der Freigabe der Bekanntmachung erscheint ggfs. das Fenster für die Aufgabe “Bekanntmachungsorgane benachrichtigen“. Dies erfolgt immer dann, wenn für diesen Prozess Aufgaben definiert wurden.

Nach der Freigabe können Sie auf dem Register Bekanntmachungen nun die Bekanntmachung an die ausgewählten Organe versenden.

§ 41 VgV Bekanntmachung und Unterlagen freigeben

Da in der Regel nach § 41 VgV auch direkt die Vergabeunterlagen für die Bieter einsehbar sein müssen, empfehlen wir immer die Freigabe der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen zusammen durchzuführen.