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Vergabeplattform V5.6

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Frist Bieteranfragen

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Ein Bieter kann nach Freigabe der Unterlagen bis zur Eröffnung jederzeit Fragen zu einem Verfahren stellen.

Über die Frist für Bieteranfragen, oder die Frist für Bieteranfragen bei einem Teilnahmewettbewerb, können Sie den Bietern das Datum mitteilen, ab welchem die Vergabestelle Frage ggfs. nicht mehr antworten wird. Die Firmen erhalten dann einen entsprechenden Hinweis.

 

Bei EU Verfahren sollte die Frist auf 6 Tage, bei nationalen Verfahren auf einen Tag gestellt werden.

Beispiel:

Als (Er)Öffnungstermin wird zu einem offenen Verfahren der 20.02.2022 um 10 Uhr in der Maske auf dem Register Termine / Fristen erfasst. In der Konfiguration ist für dieses Verfahren eine Frist von 6 Tage eingetragen. Durch diese vordefinierte Frist, wird automatisch der 14.02.2022 ebenfalls 10 Uhr als Termin für Bieteranfragen gesetzt. Ab diesem Datum erhalten die Bieter einen Hinweis, wenn Sie zu dem Verfahren eine Bieteranfrage stellen.

Der Hinweis für den Bieter lautet wie folgt:

Der Eröffnungstermin der Ihre Anfrage betreffenden Vergabe ist in weniger als 6 Tagen. Ihre Anfrage wurde nicht rechtzeitig gestellt. Es ist möglich, dass die Vergabestelle nicht mehr die Zeit findet, die verlangte Auskunft zu geben.

 

page_errorLesen Sie hierzu das Kapitel Termine und Fristen zu einer Vergabe.