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Vergabeplattform V5.6

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Schwellenwerte und Wertgrenzen

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Die Definition der Schwellenwerte und Wertgrenzen ist frei einstellbar. Neben den Werten kann in der Spalte Verfahrensvorschlag ein Vorschlag ausgewählt werden, der dann angezeigt wird, wenn die Wertgrenze oder der Schwellenwert überschritten wird. Wird hier nichts ausgewählt, so erfolgt bei Überschreitung in der Maske der Vergabe/Ausschreibung nur die Meldung „Bitte wählen Sie ein anderes Verfahren“.

Wird hier ein Verfahrensvorschlag ausgewählt, so wird dieser bei Überschreitung des Schätzwertes in der Maske „Vergabe/Ausschreibung“ entsprechend angezeigt. Geprüft wird zunächst immer zuerst auf die Wertgrenze und dann auf den Schwellenwert. Beim Wert 0 in der Konfiguration erfolgt keine Prüfung.

Mit der Deaktivierung des Punktes Prüfung der Schwellenwerte/Wertgrenzen wird die gesamte Prüfung ausgeschaltet. Die Werte bleiben aber in der Tabelle stehen.

Für die Festlegung der Schwellenwerte über Einstellungen | Konfiguration ist das Recht „Grundeinstellungen konfigurieren“ erforderlich.

 

page_errorBitte beachten Sie, dass Sie vor der Nutzung der Plattform die von Ihnen gewünschten Schwellenwerte und Wertgrenzen entsprechend konfigurieren!