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Vergabeplattform V5.5

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Vergabeinformation freigeben

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Um die Vergabeinformation an die Bekanntmachungsorgane versenden zu können, muss die Vergabeinformation freigegeben werden.

Im nächsten Schritt muss daher ein über das Rechte- und Rollenkonzept autorisierter Benutzer die Vergabeinformation freigeben. Hierzu ist das Recht Vergabeinformation versenden in der Rechte- und Rollenverwaltung erforderlich.

Erst nach der Freigabe der Vergabeinformation sind die Symbole zum Versand aktiv. Nach der Freigabe können aber zusätzlich noch weitere Organe zugeordnet werden.