Zum 12.05.2020 wurde eine neue Plattformversion für die V5 deployt, mit der Sie festlegen können, dass im nationalen Bereich nur noch die UVgO verwendet werden soll.
Da die meisten unserer Mandanten die UVgO eingeführt haben, können Sie mit dieser Option beim Anlegen einer neuen Vergabe die Auswahl „Dienstleistung national“ und „Lieferleistungen national“ ausblenden.
Falls erforderlich kann zusätzlich festgelegt werden, dass bei nationalen Verfahren neben der UVgO noch freiberufliche Dienstleistungen ausgeschrieben werden.
Die von uns angepasste Funktion stellt hierbei sicher, dass ehemalige Vergaben im Bereich Lieferleistungen (VOL) oder Dienstleistungen (VOF) nach wie vor kompatibel angezeigt werden können.
Sie finden hierzu ein kurzes Video. Sie benötigen dafür die Berechtigung um die Seite https://www.screencast.com aufrufen zu dürfen.
Video: https://www.screencast.com/t/L2wevvw9Ttm8