Beim Anlegen eines Verfahrens wird festgelegt, ob für den Teilnahmewettbewerb keine Bewertungspunkte oder Bewertungspunkte erforderlich sind oder nicht.
Werden keine Bewertungspunkte gefordert erfolgt die Bewertung anhand der Mindestkriterien. Erfolgt die Bewertung über Bewertungspunkte so können maximal 99.999 Punkte pro Bewerber vergeben werden.