Bei der Zulassung des Mantelbogenverfahrens ist es für Bieter möglich, ein digitales Angebots ohne Verwendung eines Softwarezertifikates abzugeben. Bei Abgabe des Angebots wird automatisch ein Mantelbogen mit dem Hash-Wert des Angebots erzeugt. Dieser Mantelbogen wird vom Bieter unterschrieben vor dem Öffnungstermin an die Vergabestelle geschickt und ersetzt die Unterschrift auf dem Angebotsdeckblatt.
Um sicherzustellen, dass die abgegebenen Angebotsunterlagen nicht verändert wurden, wird der Hashwert aus dem unterschriebenen Mantelbogen mit dem Hashwert der digitalen Angebotsabgabe unter Details des Angebotes verglichen.
Der Hashwert in der Maske des Bieters auf der Plattform und der Hashwert auf dem vom Bieter unterschriebenen Angebot müssen identisch sein.