Die EU-Richtlinie und die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModVO) fordern den freien und barrierefreien Zugang zu den Vergabeunterlagen. Dies betrifft nicht nur die Bekanntmachung, sondern auch die Vergabeunterlagen selbst und eventuell vorhandene Änderungspakete sowie Frage- und Antworten-Kataloge.
Der freie Zugang zu den Unterlagen ist grundsätzlich nur für EU-weite Vergaben gefordert. Er kann aber zusätzlich pro Vergabe deaktiviert werden.
Damit jedoch für die Unternehmen die Anforderung der Vergabeunterlagen bei allen Verfahrensarten gleich bleibt, kann bei der Konfiguration der Verfahrensarten festgelegt werden, dass auch bei nationalen Vergabeverfahren Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen, mögliche Änderungspakete und die Fragen und Antworten jeweils als PDF zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Diese Unterlagen sind dann direkt mit der Freigabe einer Vergabe auf den Außenseiten für Interessenten und Bewerber sichtbar.
Die Einstellung kann für jedes Verfahren festgelegt werden. Passen Sie diese Einstellung anhand der rechtlichen Vorgaben in ihrer Vergabestelle entsprechend an.