Mit dem Nachtrag zur Eröffnung können hierfür autorisierte Benutzer nochmals Korrekturen oder Klarstellungen an bereits beendeten Öffnungen durchführen. Hierbei wird der Originalzustand, sowie die Änderungen revisionssicher verwaltet und dokumentiert.
Ein Nachtrag zur Eröffnung erfolgt immer im 4-Augenprinzip, es müssen sich zwei hierfür autorisierte Benutzer mit ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.
Geändert werden können zum einen falsch erfasste oder falsch vorgelesene Angebotsdaten zu den Bietern, sowie die kompletten Adressdaten der Bieter z.B. bei Adressänderung oder dem Vorliegen einer Bietergemeinschaft.
Ein Nachtrag zur Eröffnung kann beliebig oft ausgeführt werden. Für jeden neuen Nachtrag werden die Korrekturen oder Klarstellungen einzeln als PDF-Dokumente dokumentiert und können ausgedruckt werden.
Im letzten Abschnitt dieses Kapitels finden Sie eine Übersicht welche Daten mit dem Nachtrag zur Eröffnung geändert werden können.
Lesen Sie zum Nachtrag zur Eröffnung die Abschnitte
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Nachtrag zur Eröffnung beenden