Es ist möglich, zu einem bestehenden Vertrag einen Nachtrag durch Klicken mit der rechten Maustaste anzulegen. Nachträge entsprechen inhaltlich und strukturell grundsätzlich einem Vertrag. Das bedeutet, dass die Daten des Auftrags und des Auftragnehmers automatisch zu einem Nachtrag übernommen werden. Es können mehrere Nachträge je Vertrag angelegt werden.
Durch Klicken auf Nachtrag anlegen können Sie zusätzlich zu einem Nachtrag einen internen Kommentar hinzufügen. Zudem können Sie festlegen, ob der Nachtrag aktiv sein soll oder nicht.
Im Gegensatz zu Verträgen werden bei Nachträgen jedoch keine Auftragssummen automatisch in den Abschnitt Vertragsdaten eingetragen, sondern müssen manuell in das Vertragsformular eingefügt werden. Alle anderen Informationen werden zunächst aus dem Vertrag in den Nachtrag übernommen und können dort angepasst werden.
Auch bei Nachträgen ist es möglich, zusätzliche Dokumente hinzuzufügen. Ähnlich wie bei den Verträgen können dies frei wählbare Dokumente sein, die von Ihrem Computer hochgeladen werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Formulare aus der Formularbibliothek zu verwenden oder zuzuweisen. Das VHB (Vergabehandbuch Bund) bietet das Formular 523 ("Nachtragsvereinbarung") als Nachtragsformular an. Sollte es in der Formularbibliothek verfügbar sein, kann es übernommen und ausgefüllt werden.
Über die rechte Maustaste kann das Formular geöffnet und ausgefüllt werden.
Eine direkte Versendung an den Auftragnehmer ist direkt aus den Dokumenten heraus möglich.
Möchten Sie ein zugeordnetes Formular löschen, müssen Sie dies in zwei Schritten tun. Zunächst wird das Formular über die rechte Maustaste als gelöscht markiert und anschließend kann es, wieder über die rechte Maustaste, endgültig entfernt werden.