Die Bindefristverlängerung wird im Rechte- und Rollenkonzept über den Punkt 4.2 Bindefristverlängerung gesteuert.
Hier können Sie festlegen, welche Person die Bindefristverlängerung einsehen, bearbeiten und die Faxnummer für die Bieterantwort verändern darf. Die nachfolgende Darstellung dient als Übersicht über mögliche Rechte in diesem Prozess und stellt keine Empfehlung für die Konfiguration der Rechte in ihrem Mandanten dar. Bitte passen Sie diese nach Ihren Anforderungen an.
Für den Prozess der Bindefristverlängerung stehen folgende Rechte zur Verfügung die den beteiligten Mitarbeitern zugeordnet werden können.
Bindefristverlängerung bearbeiten
Bindefristverlängerung einsehen
Bindefristverlängerung Faxnummer ändern