Im Bereich Finanzen können Sie den Schätzwert der Vergabe genauer definieren. Hierbei können Sie wahlweise den Nettowert oder den Bruttowert erfassen.
Die Mehrwertsteuer ist aktuell immer auf 19% vorbelegt, kann jedoch bei Bedarf angepasst werden.
Erfassen Sie nun den Schätzwert als Nettobetrag, so wird der Bruttobetrag errechnet.
Erfassen Sie nun den Schätzwert als Bruttobetrag, so wird der Nettobetrag errechnet.
Bitte beachten Sie hierbei, dass es beim Zurückrechnen von Brutto auf Netto immer zu Rundungsfehlern kommen kann. |
Möchten Sie für eine Ausschreibung von Bietern die Angebote nur als Nettosummen erhalten, lesen Sie den Abschnitt Netto-Vergaben.