Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 VOB/A definierten Anforderungen. Damit kann jedes an öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen künftig seine Eignung gegenüber den öffentlichen Auftraggebern zu erheblich reduzierten Kosten nachweisen.
Der Zugriff auf die PQ-Daten eines Bieters kann die Vergabestelle bei der Auswahl des Bieterkreises, zum Beispiel bei einer Beschränkten Ausschreibung oder aber bei der Prüfung und Wertung von Bieterangeboten wesentlich unterstützen, da alle beim PQ-Verein hinterlegten Dokumente des Bieters direkt im Zugriff sind.
Mit dem optionalen Modul Schnittstelle PQ-VOB kann die Vergabeplattform direkt Präqualifikationsdaten von Bauunternehmen anzeigen, die beim PQ-VOB-Verein (http://www.pq-verein.de) registriert sind.
Die Schnittstelle teilt sich in zwei Bereiche:
•Der frei zugängliche Teil gibt Auskunft über Name, Anschrift, Leistungsbereiche und Registriernummer der präqualifizierten Bauunternehmen. Diese Daten sind über den Register Informationen einsehbar.
•Der über ein zusätzliches Recht (PQ-Details anzeigen) geschützte Teil der Liste beinhaltet die für die Bewertung des präqualifizierten Unternehmens bei den Präqualifizierungsstellen eingereichten Eignungsnachweise gemäß § 6 VOB/A. Diese Daten sind über die Register Details, Dokumente und Referenzen einsehbar.
Voraussetzungen auf der Vergabeplattform:
•Für die Vergabestelle muss das optionale Modul Modul Schnittstelle PQ-VOB aktiviert sein.
•Weiterhin muss die Vergabestelle beim PQ-Verein als zugangsberechtigte Vergabestelle registriert sein.
•Für den Aufruf der PQ-Daten über die Vergabeplattform ist es erforderlich, dass der Bieter seine entsprechende PQ-Nummer (Registriernummer des PQ-Vereins) in seinem Bieterprofil erfasst hat.
Aufruf der PQ-Daten in der Vergabeplattform
Die PQ-Daten eines Bieters können in der Vergabeplattform in folgenden Bereichen und Listen aufgerufen werden:
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Achtung: Bitte ordnen Sie das Recht PQ-Details anzeigen immer nur autorisierten Benutzer der Vergabestelle und niemals freiberuflichen Architekten oder Planern zu. |