Bei Beschränkten Ausschreibungen oder Freihändigen Vergaben wird normalerweise vor der Einladung der Unternehmen eine Eigenerklärung verlangt. Falls sich herausstellt, dass ein Unternehmen nicht geeignet ist, kann dies in der Vorschlagsliste vermerkt werden.
Um einen Status in der Vorschlagsliste zu ermöglichen, ist es notwendig, dass zunächst in der Konfiguration die Option „Ablehnung von Firmen in Vorschlagsliste möglich“ für den Mandanten aktiviert wird.