Ein digitales Angebot (Mantelbogen und digital verschlüsselt), das nach der Eröffnung auf der Plattform eingeht, wird mit einem speziellen Zeichen und einem Tooltip gekennzeichnet.
Das Problem entsteht wenn der Bieter vor der Öffnung mit dem Hochladen beginnt und das Angebot nach Start der Öffnung auf der Plattform ankommt.
Beispiel:
1.09:58: Bieter XY lädt sein Angebot über ava-sign auf die Plattform.
2.10:02: Verhandlungsleiter und Schriftführer starten die Eröffnung und entschlüsseln die digitalen Angebote. Das Angebot des Bieters XY ist noch nicht auf der Plattform, kann also nicht entschlüsselt werden.
3.10:05: Das Hochladen des Angebotes des Bieters XY ist beendet. Es taucht um 10:05 als digitales Angebot ohne Summe in der Liste der Eröffnung auf. Es wurde aber nicht entschlüsselt (daher keine Summe), da die Entschlüsselung der Angebote schon abgeschlossen ist.
Bei VOL bezieht sich das verspätete Hochladen immer auf das festgelegte Angebotsfristende.
In das Kommentarfeld des Bieters wird automatisch eingetragen:
•VOB: "Angebot nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. a VOB/A bzw. § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. a EG VOB/A in Verbindung mit § 14 Abs. 5 VOB/A bzw. § 14 Abs. 5 EG VOB/A auszuschließen."
• VOL: “Angebot nach § 16 Abs. 3 lit. e VOL/A und § 19 Abs. 3 lit. e EG VOL/A auszuschließen.“
Ein Angebot mit dem Kennzeichen VOB/A §14.5 (VOL/A §16.3) wird in die Auswertung automatisch mit dem Status Absage übernommen.