Eine Bekanntmachung kann durch den Benutzer gestoppt werden. Das Stoppen einer Bekanntmachung ist nur möglich, wenn eine Bekanntmachung verschickt, aber noch nicht veröffentlicht wurde.
Das Stoppen erfolgt innerhalb des entsprechenden eForm über das Hamburger-Menü. Wählen Sie dort Veröffentlichung stoppen.
Wurde die Bekanntmachung gestoppt, erhalten Sie ähnlich wie die Benachrichtigungen zur Bekanntmachung, auch hierfür eine Nachricht der EU.
Die FAQ des Datenservice Öffentlicher Einkauf zum Thema Stoppen schreibt dazu:
Die Veröffentlichung kann nur manuell gestoppt werden, bevor die Bekanntmachung auf TED veröffentlicht wird. Ob die Bekanntmachung in BKMS bereits veröffentlicht wurde ist hierbei nicht relevant. Ein manueller Stop ist nur möglich wenn keine zur Veröffentlichung vorgesehenen Vorgängerversionen existieren. Quelle https://github.com/EFA-FHB/ozg-vermittlungsdienst-doku/blob/main/documentation/STOP_update_and_change_notices.md