In der Adressdatenbank besteht die Möglichkeit, sogenannte Fake‑Firmen für den aktuellen Mandanten gezielt auszuschließen. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die sich auf der Plattform registrieren, ohne ein echtes Interesse an der Teilnahme am Vergabeverfahren zu haben. Ihr Ziel ist es häufig, Vergabeunterlagen herunterzuladen, um diese unrechtmäßig weiterzuverkaufen oder für andere missbräuchliche Zwecke zu nutzen. Durch das Ausschließen solcher Fake‑Firmen bleibt die Datenqualität der Adressdatenbank erhalten, und gleichzeitig wird der Zugriff auf sensible Unterlagen besser geschützt.

Wird eine Firma innerhalb eines Mandanten als Fake‑Firma markiert, führt dies dazu, dass dieses Unternehmen für alle Verfahren des betreffenden Mandanten vollständig vom Zugriff auf Vergabeunterlagen ausgeschlossen wird. Die Firma kann sich weiterhin auf der Plattform anmelden und bleibt auch in der zentralen Adressdatenbank sichtbar, jedoch erhält sie keine Berechtigung mehr, Unterlagen des aktuellen Mandanten herunterzuladen oder an entsprechenden Verfahren teilzunehmen. Diese Einschränkung wirkt ausschließlich mandantenbezogen: Andere Mandanten sind von dieser Einstufung nicht betroffen, und die Firma wird nicht gelöscht oder global gesperrt.
Fake‑Firmen sind in diesem Kontext Unternehmen, die sich ohne ernsthafte Teilnahmeabsicht an der Plattform registrieren, um Vergabeunterlagen zu kopieren, weiterzuverkaufen oder anderweitig missbräuchlich zu nutzen. Durch das gezielte Markieren solcher Firmen wird der Schutz sensibler Ausschreibungsunterlagen erhöht und gleichzeitig die Qualität der Bieterstruktur verbessert.

Um eine Firma als Fake‑Firma kennzeichnen zu können, ist ein spezielles Recht in der Rechte‑ und Rollenverwaltung erforderlich. Nur entsprechend autorisierte Nutzer dürfen diese Einstufung vornehmen, um sicherzustellen, dass die Sperrung nachvollziehbar, kontrolliert und im Einklang mit den internen Vergaberichtlinien erfolgt.