Wenn Sie eine Vergabeinformation als Zuschlagsbekanntmachung bei der BayVeBe veröffentlichen möchten, muss diese auch immer zusätzlich auf der Plattform selbst über das Organ www.vergabe.bayern.de veröffentlicht werden, da von BayVeBe immer auf die Plattformseiten verwiesen wird.
Im Prinzip wird auf der BayVeBe eine Art Kurzinformation der Vergabeinformation (diese nennt sich dort Zuschlagsbekanntmachung) angezeigt. Diese Zuschlagsbekanntmachung hat einen Link der die Nutzer dann wieder auf die entsprechenden Details zu www.vergabe.bayern.de bringt.
Das bedeutet, Sie müssen auf jeden Fall das Organ www.vergabe.bayern.de auswählen und hinzufügen und auch versenden. Haben Sie kein Organ ausgewählt und / oder dies nach dem Statuswechsel auf Vergabeentscheidung nicht verschickt, so erhalten Sie die folgende Meldung:
Sie müssen dann das Organ www.vergabe.bayern.de auf dem Register Vergabeinformation hinzufügen und versenden!
Selbstverständlich können Sie weitere Organe wie zum Beispiel Bund.de und für jedes Organ noch ein Formblatt hinzufügen.