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Vergabeplattform V5.6

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Angebotseinholung bei Direktaufträgen verwenden

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Mit dem Recht der Angebotseinholung kann der Prozess neben Freihändigen Vergaben, Verhandlungsvergaben nach UvGO auch für Direktaufträge für autorisierte Personen vereinfacht werden.

Über die Konfiguration kann dieses Recht auch für Direktaufträge aktiviert werden.

 

Ist die Option aktiviert (=An), wird die Angebotseinholung auch für Direktaufträge möglich.

Ist die Option deaktiviert (=Aus), gilt die Angebotseinholung für alle Freihändigen Vergaben und Verhandlungsvergaben nach UvGO, aber nicht für Direktaufträge.

 

Beispiel:

Eine Person hat kein Recht auf Einsicht und Bearbeitung der Firmenliste und darf keine Freigaben für die Unterlagen und die Firmenliste erteilen. Dennoch soll diese Person in der Lage sein, einen Direktauftrag eigenständig abzuwickeln. Mit dem Recht zur Angebotseinholung und der aktivierten Option zur Angebotseinholung bei Direktaufträgen kann die Person den Direktauftrag bis zur Eröffnung selbständig abarbeiten.