Bei Freihändigen und Verhandlungsvergaben gemäß UvGO besteht die Möglichkeit, eine Öffnung ohne das Vier-Augen-Prinzip durchzuführen. Diese Option kann für jeden Mandanten über das Rechte- und Rollenkonzept aktiviert werden.
Lesen Sie hierzu den Abschnitt Sonderfall: Submission bei Freihändigen Vergaben.