Nach der erfolgreichen Anmeldung des Schriftführers und des Verhandlungsleiters erhalten Sie im folgenden Fenster Informationen zur Eröffnung. Vor dem genauen eingetragenen (Er)Öffnungstermin können Sie keine Eröffnung durchführen.
Die Funktion Eröffnung durchführen wird erst nach dem Erreichen des Öffnungstermins (z. B. 21.01.2021, 10:00 Uhr) aktiviert.
Ist die festgelegte Uhrzeit noch nicht erreicht, so erhalten Sie eine entsprechende Meldung. Warten Sie in diesem Falle bis die Uhrzeit erreicht wurde. Erst dann steht der Befehl Öffnung durchführen zur Verfügung.
Arbeiten Sie mit Signaturen werden die Angebote nun im nächsten Schritt entschlüsselt. Hier benötigen Sie zumindest eine gültiges Softwarezertifikat eines Eröffnungsberechtigen. Arbeiten Sie mit dem Mantelbogenverfahren wird die Eröffnung nun direkt gestartet.
Zusätzlich erhalten Sie in allen Fällen einen Hinweis, für den Verhandlungsleiter:
Nach Klick auf wird der Zeitpunkt der Eröffnung gespeichert.