Die Bekanntmachung muss von dem verantwortlichen Sachbearbeiter der Vergabestelle kontrolliert und unter dem Aktionenmenü in den Bereich Freigabe Bekanntmachung freigegeben werden.
Erst dann kann die Bekanntmachung an die Veröffentlichungsorgane versandt werden. Vorher muss die Bearbeitung der Bekanntmachung abgeschlossen sein.
Bei Verfahren auf die sich die Bieter bewerben können, wird mit der Freigabe der Bekanntmachung, in Abhängigkeit der hierfür definierten Termine und Fristen, auf dem Bieterportal iTWO Tender publiziert.
Da in der Regel nach § 41 VgV auch direkt die Vergabeunterlagen für die Bieter einsehbar sein müssen, empfehlen wir immer die Freigabe der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen zusammen durchzuführen.
Änderungen an der Bekanntmachung sind nach der Freigabe nicht mehr möglich. Um die Bearbeitung der Bekanntmachung nach erfolgter Freigabe wiederherzustellen, ist es erforderlich die Freigabe aufzuheben.