Die in der Vergabestelle zuständige Person hat die Möglichkeit, den Eingang und die Zustimmung der einzelnen Bieter auf der Plattform zu verwalten und einzusehen.
Für alle Vergaben die ab dem 07.06.2025 angelegt werden, müssen die Bieter einer Bindefristverlängerung im Bieterportal iTWO tender (Bieterplattform unter www.meinauftrag.rib.de) im Dialog explizit zustimmen oder diese ablehnen. Es reicht hierbei nicht mehr, nur ein Dokument hochzuladen. Der Bieter hat die Möglichkeit, seine Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist zu geben oder diese abzulehnen. Darüber hinaus kann er die von der Vergabestelle geforderten Dokumente zur Bindefristverlängerung hochladen. Die Entscheidung, ob er zustimmt oder ablehnt, wird im Bieterportal zur Vergabe im Verlauf des Registers angezeigt.
Die Vergabestelle erhält sowohl direkt die Information über die Annahme oder Ablehnung einer Verlängerung der Bindefrist als auch das vom Bieter eingereichte Dokument.
Neben dem Eintrag im Firmenlog und in der Kommunikationszentrale, wird die Vergabestelle auch immer per E-Mail über eine Zustimmung oder Ablehnung der Bieter zu einer Bindefristverlängerung informiert.