Bei Vergaben über dem Schwellenwert wird mit dem Versand der Bekanntmachung an die EU nach § 40 VgV das Datum ab dem die Bekanntmachung auf der Plattform vergabe.stuttgart.de angezeigt wird, automatisch angepasst.
Lesen Sie hierzu den Abschnitt 48-Stunden-Regel nach § 40 VgV.