Der Nachtrag zur Eröffnung wird im Rechte- und Rollenkonzept über den Punkt 3.4.Nachtrag zur Eröffnung gesteuert. Hier können Sie festlegen, welche Person den Nachtrag bearbeiten und beenden darf. Die nachfolgende Darstellung dient als Übersicht über mögliche Rechte in diesem Prozess und stellt keine Empfehlung für die Konfiguration der Rechte in ihrem Mandanten dar. Bitte passen Sie diese nach Ihren Anforderungen an.
Für den Nachtrag zur Eröffnung stehen folgende Rechte zur Verfügung die den beteiligten Mitarbeitern zugeordnet werden können.
Digitale Angebote im Nachtrag editieren
Nachtrag bearbeiten
Nachtrag beenden