Für die Übertragung von Bieteradressen aus RIB iTWO in die Vorschlagsliste einer Vergabe auf der Plattform gibt es folgende Regeln:
Wird zu der Original-ID einer Bieteradresse aus RIB iTWO eine passende Bieter-ID in den Adressen der Plattform gefunden, so wird die Adresse automatisch aus den Adressdaten der Plattform übernommen.
Der Bieter ist damit ein digitaler Bieter und kann Vergabeunterlagen laden und sein Angebot digital abgeben.
Die Adresse wird in der Vorschlagsliste mit dem Zeichen gekennzeichnet.
Hat ein Bieter keine Original-ID in RIB iTWO (Feld nicht erfasst), so kann keine Adresse aus den Adressdaten der Plattform übernommen werden. Die Adresse wird zwar in der Vorschlagsliste angelegt, der Bieter ist damit aber nur ein konventioneller Bieter und bekommt die Ausschreibungsunterlagen per Post zugeschickt.
Wird zu der Original-ID einer Bieteradresse aus RIB iTWO keine passende Bieter-ID in den Adressen der Plattform gefunden, so wird die Adresse nicht aus den Adressdaten der Plattform übernommen, sondern einfach nur in der Vorschlagsliste angelegt.
Der Bieter ist damit ein konventioneller Bieter und bekommt die Ausschreibungsunterlagen per Post zugeschickt.
Im folgenden Beispiel wurden drei Bieter aus RIB iTWO in die Vorschlagsliste einer Beschränkten Ausschreibung übernommen. Hierbei wurden für die Firma Bechtle und Floyd eine passende Adresse in der Datenbank der Plattform gefunden und damit diese Adressen herangezogen. Diese beiden Firmen sind mit dem Zeichen gekennzeichnet.
Die Firma RIB wurde übernommen, aber es wurde keine passende Adresse in der Datenbank der Plattform gefunden.