Um die Vergabeinformation an die Bekanntmachungsorgane versenden zu können, muss die Vergabeinformation freigegeben werden. Erst nach einer Freigabe der Vergabeinformation sind die Symbole zum Versand aktiv.
Hierbei kann der Versand über die rechte Maustaste erfolgen.
Bitte beachten Sie: Eine publizierte Vergabeinformation kann nicht mehr gelöscht oder rückgängig gemacht werden! |
Wurde die Vergabeinformation erfolgreich von der Plattform verschickt, so wird dies in der Liste auf dem Register Zuschlagsschreiben in den Spalten "Benachrichtigt am" und "durch" entsprechend dokumentiert.
Bitte beachten Sie bei Bund.de: Das Versenden einer Vergabeinformation auf der Vergabeplattform vergabe.stuttgart.de an die Bekanntmachungsplattform www.bund.de (= grünes Häkchen) bedeutet noch nicht, dass die Vergabeinformation sofort bei Bund.de sichtbar ist. Eine Veröffentlichung auf Bund.de erfolgt erst am darauf folgenden Werktag nach Versand der Vergabeinformation. Der Grund liegt darin, dass die Bekanntmachungen erst in der Nacht des Versandtages in das System von bund.de eingelesen werden (dies ist eine Vorgabe von Bund.de). Um die Schnittstelle zu Bund.de in ihrem Mandanten nutzen zu können, muss die Schnittstelle für ihren Mandanten aktiviert werden. Wenden Sie sich hierzu an unseren Support. |