Sowohl in der Eröffnung, als auch im Nachtrag zur Eröffnung können Sie verspätete Angebote kennzeichnen und erfassen. Dies erfolgt mit der Auswahl verspätetes Angebot.
Im Beispiel der Auswahl VOB 14.5 / § 16 Abs. 3 lit. e VOL/A bzw. § 19 EG Abs. 3 lit. e VOL/A kann keine Summe erfasst werden, der Bieter wird mit dem Status nicht bestanden in die Prüfung und Wertung übernommen.
Bei der Auswahl VOB 14.6 / § 16 Abs. 3 lit e VOL/A bzw. § 19 EG Abs. 3 lit. e VOL/A wird dann die Summe des Bieterangebotes erfasst.
In beiden Fällen wird der Bieter mit seiner Adresse und der getroffenen Auswahl in das Formblatt der Besonderheiten VHB 313.4 mit aufgenommen.