Im Bereich Finanzen können Sie den Schätzwert der Vergabe genauer definieren. Hierbei können Sie wahlweise den Nettowert oder den Bruttowert erfassen.
Die Mehrwertsteuer ist aktuell immer auf 19% vorbelegt, kann jedoch bei Bedarf angepasst werden.
Erfassen Sie nun den Schätzwert als Nettobetrag, so wird der Bruttobetrag errechnet.
Erfassen Sie nun den Schätzwert als Bruttobetrag, so wird der Nettobetrag errechnet.
![]() | Bitte beachten Sie hierbei, dass es beim Zurückrechnen von Brutto auf Netto immer zu Rundungsfehlern kommen kann. |
Möchten Sie für eine Ausschreibung von Bietern die Angebote nur als Nettosummen erhalten, lesen Sie den Abschnitt Netto-Vergaben.