Die Vergabestelle legt fest, wie Sie Ihr Angebot einreichen müssen und ob eine schriftliche Angebotsabgabe (Angebot in Papierform) zulässig ist.
Klären Sie das vor der Angebotsabgabe.
Diese Informationen finden Sie im Aufforderungsschreiben oder in der Bekanntmachung. Wenn etwas unklar ist, stellen Sie der Vergabestelle direkt eine Bieterfrage.