Sie können über die Plattform eine Bieteranfrage an die Vergabestelle stellen. Das geht bis zum Ende der Angebotsfrist oder bis zu einer Frist, die die Vergabestelle festlegt. Für alle Fragen zu Ausschreibungen, Bekanntmachungen, Terminen, LV oder Vergabeunterlagen ist nur die ausschreibende Vergabestelle zuständig. Der RIB-Support kann dabei nicht helfen.
Wenden Sie sich mit allen Fragen rechtzeitig vor Ablauf der Frist an die Vergabestelle. Die Vergabestelle ist immer in den Unterlagen angegeben.
Als Regel gilt: Ist in den Unterlagen etwas unklar, stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist eine Frage an die Vergabestelle.
Nutzen Sie dazu die Bieteranfrage. Sie geht direkt über das Bieterportal RIB Tender (https://www.meinauftrag.rib.de) an die Vergabestelle. Wählen Sie die Ausschreibung aus. Klicken Sie im Aktionenmenü auf Frage stellen.
⚠ Achtung: Sie können Ihre Frage auch nach Ablauf der Frist für Bieteranfragen stellen. Die Vergabestelle muss sie dann aber nicht mehr beantworten. |

Lesen Sie dazu die Abschnitte:
Fragen bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb