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Fragen zu einer Vergabe

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Es besteht die Möglichkeit, bis zum Ende der Angebotsfrist oder einer von der Vergabestelle festgelegten Frist, über die Plattform eine Bieteranfrage an die Vergabestelle zu stellen. Für jegliche Fragen bezüglich Ausschreibungen, Bekanntmachungen, Termine, LV oder Vergabeunterlagen im Allgemeinen, ist ausschließlich die ausschreibende Vergabestelle zuständig. Der RIB-Support kann in dieser Hinsicht nicht weiterhelfen.

 

Um alle Fragen zu klären, wenden Sie sich bitte - rechtzeitig vor Ablauf der Frist - an die Vergabestelle, die immer in den Unterlagen angegeben ist.

 

Es ist daher eine allgemein gültige Regel, dass man bei Unklarheiten zu den Unterlagen im Zweifelsfall rechtzeitig vor Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist eine Frage an die Vergabestelle stellen sollte.

Bieterfrage stellen

Nutzen Sie hierzu die Bieteranfrage die direkt über das Bieterportal iTWO Tender (https://www.meinauftrag.rib.de) an die Vergabestelle gerichtet wird. Wählen Sie die entsprechende Ausschreibung aus. Klicken Sie im Aktionenmenü auf Frage stellen.

 

Achtung: Ist die von der Vergabestelle definierte Frist für Bieteranfragen überschritten, können Sie Ihre Frage trotzdem stellen, die Vergabestelle ist dann aber nicht mehr verpflichtet Ihre Frage zu beantworten.

 

 

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Lesen Sie hierzu die Abschnitte:

 

Fragen bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb

 

Fragen bei Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb